Die Agrarministerkonferenz muss ein Zeichen für mehr Tierschutz in der Landwirtschaft setzen.

Pressemitteilung vom Deutschen Tierschutzbund
20. März 2015

Der Deutsche Tierschutzbund und seine Landestierschutzverbände, wie der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. fordern von der in Bad Homburg (Hessen) tagenden Agrarministerkonferenz ein klares Signal für mehr Tierschutz in der Landwirtschaft, für ein neues Tierschutzgesetz und eine Kennzeichnung der Fleischprodukte nach Herkunft und Haltung.

Denn die Folgen der völlig aus dem Ruder gelaufenen Intensivtierhaltung sind dramatisch: Schlachtung trächtiger Rinder, der damit verbundene qualvolle Tod von Kälbern, die Tötung lebensfähiger männlicher Küken, das Töten von überzähligen Ferkeln. Hinzu kommen Eingriffe wie das betäubungslose Enthornen von Rindern, das betäubungslose Kastrieren von Ferkeln, das Kupieren der Schnäbel bei Geflügeltieren.

„Das Tierschutzgesetz ist ein Nutz-, kein Schutzgesetz und legitimiert Tierqual. Die Agrarministerkonferenz muss ein Zeichen für mehr Tierschutz in der Landwirtschaft setzen: Dazu gehört zum Beispiel ein endgültiges Verbot der Amputationen am Tier und der Tötung von Millionen männlicher Küken, ein Verbot des Transports und der Schlachtung von trächtigen Tieren und auch eine nationale Kennzeichnungsoffensive nach Herkunft und Haltung“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Beispiel: Tierschutzproblem Schlachtung trächtiger Rinder
In Deutschland werden jährlich über eine Million Milchkühe geschlachtet. Studien zufolge ist davon auszugehen, dass ca. zehn Prozent der Tiere trächtig sind und sich ein Großteil der Tiere im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium befindet. Dies stellt ein erhebliches Tierschutzproblem dar, denn weder für den Schutz des Muttertieres noch für den Fötus sind bundes-, oder EU-einheitliche Gesetze für deren Umgang bei der Schlachtung vorhanden. Nur der Transport von hochträchtigen Rindern ist gesetzlich verboten, dennoch werden sie weiterhin zum Schlachthof transportiert. Kälber, deren Entwicklung im Mutterleib bereits weit fortgeschritten ist, sterben einen qualvollen Tod. Denn nur das Muttertier wird durch einen Bolzenschuss betäubt. Auf das ungeborene Kalb hat der Bolzenschuss keine betäubende Wirkung. Es verendet nach dem Entbluten des Muttertieres einige Minuten später durch Sauerstoffmangel. Rechtliche Konsequenzen oder spezifische Anweisungen für den Tierarzt oder das Schlachthofpersonal vor Ort sind relativ vage formuliert. Hier gibt es erheblichen Verbesserungsbedarf.