Die kleine Pina wurde ganz allein in Wilhelmsburg aufgefunden.

Pressemitteilung

Die Sommerferien in Hamburg sind zu Ende – und der Hamburger Tierschutzverein (HTV) zieht eine bittere Bilanz für die vergangenen Wochen. Zwischen dem Ferienbeginn am 27. Juni 2019 und Ferienende am 7. August 2019 mussten insgesamt 190 mutmaßlich ausgesetzte Tiere im Tierheim Süderstraße aufgenommen werden. Hinzu kommen 111 abgegebene Tiere.

„Wir sind erschüttert und empört über die hohe Anzahl von ausgesetzten Tieren, die wir seit dem 27. Juni bei uns aufnehmen mussten“, sagt Sandra Gulla, 1. Vorsitzende vom HTV. „Wer sein Tier aussetzt, beweist damit eine besonders große Empathie- und Charakterlosigkeit. Den Mut, das Tier bei uns im Tierheim Süderstraße abzugeben, muss man zumindest aufbringen.“ Schon vor Beginn der Ferien berichtete der HTV über besonders erschütternde Tieraussetzungen.

Seit dem 27. Juni 2019 wurden 9 Hunde, 83 Katzen, 22 Kleinsäuger (darunter 16 Kaninchen und 2 Mongolische Rennmäuse), 28 exotische Ziervögel (darunter 1 Mohrenkopfpapagei und 2 Unzertrennliche), 1 Huhn, 36 Tauben (darunter 1 Diamanttäubchen), 9 Schildkröten, 1 Kornnatter und 1 Bartagame gefunden, im Tierheim aufgenommen und von ihren Familien nicht wieder abgeholt. Die vergleichsweise geringere Zahl der ausgesetzten Hunde ist auf die in Hamburg herrschende Chip-Pflicht zurückzuführen.

Wir kümmern uns liebevoll um das verstoßene Findelkind.
Wie Müll ausgesetzt: Bei uns erholt sich Rudi.

Die kleine Pina war gerade einmal einen Monat alt, als sie ganz allein am 28. Juli an einer Bushaltestelle in Wilhelmsburg aufgefunden wurde. Das Mops-Mädchen war noch viel zu jung, um ohne Mutter klarzukommen.

Die Albino-Farbratte Rudi wurde am 31. Juli neben einem Mülleimer in Billstedt entdeckt. Immer wieder werden gerade Kleintiere wie Abfall entsorgt. Rudi wies zudem diverse Bissverletzungen auf.

 

In einer Eisdiele in Groß Borstel sorgte Karla für eine Überraschung. Sie wird scheinbar nicht vermisst.
Bela wurde wegen seiner Unsauberkeit wohl zu unbequem. Wir fanden ihn vor unserer Tierheimtür.

Am 30. Juli wurde die Kornnatter Karla auf der Toilette einer Eisdiele in Groß Borstel entdeckt. Der Fund sorgte für ein großes Medienecho. Ihre Halter haben sich jedoch nie gemeldet.

Am 4. August wurde sich eines Perserkaters vor der Tierheimtür entledigt. Da der 15-jährige Opi seine Notdurft nicht mehr halten konnte, wurde er wohl zu unbequem. Unverständlich, dass seine Halter nicht den letzten Schritt gegangen sind und ihn direkt in die Hände der Tierheim-Mitarbeiterinnen oder -Mitarbeiter gegeben haben. So wurde Bela (der neue Name soll ihm ein gutes Omen sein) vom Nachtdienst gefunden. Bei ihm befanden sich 50 Euro als „Spende“ und ein Zettel, auf dem stand: „Meine Besitzer haben viel Geduld, Zeit und Geld investiert und jetzt schweren Herzens beschlossen, mich wegzugeben, da ich mit meiner Unsauberkeit nicht aufhören kann!“.

Zum Glück haben sich die Unzertrennlichen bei uns im Tierheim gefunden.

Diese beiden Pfirsichköpfchen und das Rosenköpfchen wurden zwischen dem 22. Juni und dem 2. August jeweils einzeln aufgefunden. Aufgrund ihres auffälligen Gefieders sind sie bei uns draußen in der Natur allzu leichte Beutetiere für Krähen, Elstern und andere Vögel. Auch das nasskalte Wetter hierzulande macht ihnen schwer zu schaffen.

Neben den ausgesetzten Tieren wurden während der Hamburger Sommerferien zusätzlich 111 Tiere von ihren Halterinnen und Haltern im Tierheim Süderstraße abgegeben. Darunter waren 18 Hunde, 48 Katzen, 27 Kleinsäuger (darunter 15 Kaninchen, 1 Chinchilla und 2 Rennmäuse), 3 Schildkröten und 15 Ziervögel. Trotz der großen Anzahl der in den vergangenen Wochen aufgenommenen Tiere können alle Schützlinge von den Tierpflegerinnen und -pflegern liebevoll betreut und bestmöglich versorgt werden.

In allen oben genannten Fällen von ausgesetzten Tieren bittet der HTV die Hamburgerinnen und Hamburger um Hinweise, die zur Ermittlung des Halters oder der Halterin führen können. „Wer sein Tier aussetzt, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit, schnell auch eine Straftat“, ermahnt Sandra Gulla. „Wer seinem Tier so eine traumatische Erfahrung antut und riskiert, dass das Tier sich quält, bleibende Verletzungen davonträgt oder gar stirbt, der muss die rechtlichen Konsequenzen zu spüren bekommen.“

Gemäß § 3 Abs. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen. Unerheblich ist, ob durch das Aussetzen eine konkrete oder abstrakte Gefahrenlage für das Tier entsteht. So erfüllt grundsätzlich auch das Anbinden am Tierheimtor den Tatbestand des Aussetzens. Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Im Einzelfall, so wenn das Tier durch die Aussetzung zu Tode kommt, handelt es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. appelliert an Menschen, die ihr Tier nicht mehr halten können, dieses Familienmitglied im Tierheim abzugeben. Eine persönliche Abgabe ist nicht nur eine Frage des Anstands und Respekts, sondern erleichtert auch die Vermittlung, indem unsere Tierpflegerinnen und Tierpfleger möglichst viel über Verhalten und Neigungen des Tieres erfahren können. Außerdem muss bei einem abgegebenen Tier keine Fundfrist abgewartet werden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hamburger Tierschutzvereins können sofort mit der Suche nach einem fürsorglichen Zuhause beginnen.